Die außerordentliche Landesversammlung 2020 fand ausschließlich digital statt.
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Das Landesversammlungsjahr 2020 hatte mit der kurzfristig hybriden LV in Dessau und digital kurios begonnen und es endete mehr oder weniger kurios mit einer außerordentlichen LV, die von der Landesleitung einberufen wurde.

Am 08. November fand mit 21 Teilnehmer*innen diese außerordentliche Landesversammlung (ALV) statt. Sie war nötig geworden, da die Vereinssatzung einzelne Aspekte der Antragsstellung zur LV nicht eindeutig regelte. Ohne die vorgenommene Satzungsänderung hätte es in Zukunft Situationen geben können, bei denen Anträge trotz anscheinender Satzungskonformität nicht zugelassen werden können, weil sie nicht gemäß dem Vereinsrecht regulär gestellt wurden. Dieses unnötige Ärgernis wurde mit einem Beschluss auf der ALV 2020 behoben. Gleichzeitig nutzten wir die Gelegenheit, die allgemeinen Fristen für Landesversammlungen an die jugendbewegte Identität unseres Verbandes anzupassen.

Insgesamt war es ein kurzes und sehr konstruktives Treffen.